Du schickst uns, was du hast. Wir prüfen Leistung, Kosten und Bedingungen und schreiben dir, was trägt, was fehlt und was du kündigen kannst.
Kein Neuabschluss, keine Umstellung. Wenn deine Verträge tragen, sagen wir das.
Verträge prüfen lassenEin Vertrag ist gut, wenn er in deiner Situation leistet. Ob er das tut, steht nicht im Prospekt, sondern im Bedingungswerk — und das liest kaum jemand, weil es fünfzig Seiten Juristendeutsch sind.
Der teuerste Fehler bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht der falsche Anbieter, sondern die falsche Höhe. Und die zweitteuerste Stelle ist eine Klausel, die im Ernstfall nicht greift.
Eine schriftliche Einschätzung, ob der Vertrag trägt — und wenn nicht, an welcher Stelle.
Bei der privaten Krankenversicherung geht es selten um einen Wechsel der Gesellschaft — der kostet die Alterungsrückstellungen und bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung. Meistens geht es um den Tarif innerhalb derselben Gesellschaft.
Eine Einschätzung, ob und wie sich dein Tarif verbessern lässt, ohne die Alterungsrückstellungen zu verlieren.
Bei Altersvorsorgeverträgen entscheiden zwei Dinge über das Ergebnis: die Kosten und die Frage, was am Ende ausgezahlt wird. Beides steht nicht auf der Standmitteilung.
Eine Zahl, was jeder Vertrag am Ende bringt — und eine Einschätzung, welche du behalten solltest.
Du schickst alles, was du hast. Wir legen es nebeneinander und schauen, wo Doppelungen sind, wo etwas fehlt und was du zahlst, ohne es zu brauchen.
Das ist der Fall, wenn du keinen Überblick hast — nicht, wenn du eine konkrete Frage zu einem Vertrag hast.
Eine Übersicht deiner Verträge mit Leistung, Kosten und Einschätzung. Plus die Reihenfolge, in der du sie angehen solltest.
Police, Bedingungswerk und die letzte Standmitteilung. Wenn du nicht weißt, was davon du hast: schick, was du findest, wir sagen dir, was fehlt.
Leistung, Kosten und Bedingungen gegen deine Situation. Das dauert in der Regel einige Tage.
Innerhalb einer Woche per Mail. Was trägt, was fehlt, was du kündigen kannst — mit Begründung.
Wenn du Fragen zur Einschätzung hast oder etwas ändern willst.
Nichts. Du gehst damit keine Verpflichtung ein, etwas zu ändern.
Wenn wir feststellen, dass deine Verträge tragen, sagen wir das — und du hast eine schriftliche Einschätzung, mit der du weiterarbeiten kannst.
Wenn du etwas ändern willst und wir das für dich umsetzen, werden wir über Courtage vergütet. Was das im Einzelfall bedeutet, legen wir vor jeder Empfehlung offen.
Woran wir verdienen, im Detail →Wir prüfen sie, schreiben dir die Einschätzung und geben sie nicht weiter. Für die Prüfung selbst brauchen wir keine Vollmacht — die wäre erst nötig, wenn wir bei einer Gesellschaft anfragen sollen.
Wenn du willst, löschen wir deine Unterlagen nach der Einschätzung. Sag im Formular Bescheid.
[Details zur Speicherdauer und Rechtsgrundlage bei Gesundheitsdaten in Versicherungsunterlagen — noch mit der Rechtsberatung abzustimmen. Siehe auch Datenschutzerklärung.]
Nein. Die Zweitmeinung ist eine Einschätzung, keine Empfehlung mit Folgepflicht.
Schick, was du findest. Wir sagen dir, was noch fehlt.
In der Regel eine Woche ab vollständigen Unterlagen.
Ja. Schick es uns mit, wir sagen dir, was daran gut ist und was nicht.
Für die reine Prüfung nicht. Erst wenn wir bei einer Gesellschaft anfragen oder etwas umsetzen sollen.
Eine Police, ein Angebot oder der ganze Ordner. Wir sagen dir, was es leistet.
Du hast noch keinen Vertrag und willst neu abschließen? Das ist Beratung, nicht Zweitmeinung.