Wir ordnen ein, was das bei dir bedeutet und was der nächste sinnvolle Schritt wäre. Keine Unterlagen. Keine Vorbereitung.
Was du danach hast: die Antwort, wo du mit deinem Thema richtig bist — auch wenn das nicht bei uns ist.
Du schilderst deine Situation, wir stellen Fragen und ordnen ein, was Priorität hat und was warten kann. Mit Versorgungsauskunft und Policen zur Hand geht es schneller. Ohne fangen wir mit dem an, was du im Kopf hast.
Was du danach hast: eine schriftliche Einordnung per Mail, mit den nächsten drei Schritten in der Reihenfolge, in der sie sinnvoll sind.
Du weißt schon, worum es geht? Dann buch direkt das Erstgespräch. Der Rückruf ist für die, die erst sortieren wollen.
Bestätigung sofort per Mail · jederzeit verschiebbar
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Du hast wenig davon. Also rechnen wir es dir vor.
Zusammen etwa zwei Stunden, verteilt über vier bis sechs Wochen. Dazwischen arbeiten wir, du nicht.
Die Alternative: dich selbst in dein Versorgungssystem einlesen, Bedingungswerke vergleichen, Anwartschaften nachrechnen. Das ist machbar. Es kostet nur Wochen statt Stunden.
Kurz und ehrlich — zum Aufklappen.
Vor dem ersten Gespräch bekommst du unsere Erstinformation — keine Unterschrift, sondern eine Pflichtangabe nach § 15 VersVermV. Im Rückruf und im Erstgespräch unterschreibst du nichts. Einen Maklervertrag brauchen wir erst, wenn du dich entschieden hast; er berechtigt uns, für dich mit den Gesellschaften zu sprechen, vorher nicht. Anträge, Änderungen und Kündigungen unterschreibst du einzeln, nachdem du für jeden Punkt entschieden hast.
Bezahlt werden wir über Courtage, wenn du einen Vertrag abschließt, den wir vermittelt haben — sie ist im Beitrag enthalten, dein Beitrag ist derselbe wie direkt beim Versicherer. Oder über eine Servicevereinbarung für laufende Betreuung, schriftlich vereinbart. Was in deinem Fall greift, sagen wir dir vor der Empfehlung — Dokumentationspflicht nach § 61 VVG. Und: ein Vertrag, der nicht passt, wird storniert und kostet uns mehr, als er einbringt.
Woran wir verdienen, im Detail →Nach dem Rückruf: gar nicht — willst du weitermachen, buchst du selbst. Nach dem Erstgespräch: eine Mail mit der schriftlichen Einordnung, danach nur, wenn wir es so besprochen haben. Wir arbeiten mit Wartezeiten statt mit Nachfassen.
Du schilderst deine Situation, wir stellen Fragen und ordnen ein, was Priorität hat. Was nicht passiert: kein Abschluss, kein Produktvorschlag, bevor gerechnet wurde, keine Verpflichtung, danach etwas zu ändern. Fällt dein Thema nicht in unser Feld, sagen wir das im ersten Gespräch.
Trägt meine Berufsunfähigkeitsversicherung noch, wenn ich in Teilzeit gehe? Fragen mit einer klaren Antwort — die nur niemand für dich ausgerechnet hat.
Eine Police aus dem Berufseinstieg, ein Depot ohne Strategie. Die Summe hat noch niemand nebeneinandergelegt.
Wechsel, Reduktion, Gründung, Immobilie, Kind — Zahlen, die erst zwanzig Jahre später sichtbar werden.
Du bekommst die Rechnung, nicht nur das Ergebnis. Was du damit machst, ist deine Sache.
Samira Harkat, Versicherungsmaklerin nach § 34d GewO und Wirtschaftsinformatikerin. Seit 2019 in der Finanzberatung, seit 2022 selbstständig. Schwerpunkte: Versorgungswerke, Beamtenversorgung und Einkommensabsicherung bei Heilberufen.
Oder eine Kollegin aus dem Team. Wer, steht in deiner Terminbestätigung.
Mehr über uns →Der Rückruf endet mit einer Einschätzung. Sonst nichts.
Wird mehr daraus, läuft es in fünf Schritten ab — mit einer Stelle, an der beide Seiten entscheiden, ob sie zusammenarbeiten wollen.
So läuft eine Beratung ab →Der Rückruf sind 15 Minuten am Telefon: Du schilderst kurz, was ansteht, wir ordnen ein. Das Erstgespräch sind 30 Minuten per Video zu einem konkreten Thema, mit schriftlicher Einordnung danach. Wenn du schon weißt, worum es geht, buch direkt das Erstgespräch.
Nein. Mit Versorgungsauskunft und Policen zur Hand geht es schneller. Ohne fangen wir mit dem an, was du im Kopf hast.
Nein, beide Termine sind kostenfrei. Wie wir vergütet werden, steht weiter oben auf dieser Seite.
Dann sagen wir dir das im ersten Gespräch und, wenn möglich, wohin du dich stattdessen wenden kannst.
Nein. Rückruf und Erstgespräch sind ein Gespräch, kein Vertrag. Einen Maklervertrag gibt es erst, wenn du dich für die Zusammenarbeit entscheidest — keine Mindestlaufzeit, keine Beratungsgebühr.
Das kommt darauf an, wofür. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird jedes Jahr teurer und jede Diagnose relevanter — da zählt das Alter. Beim Vermögensaufbau zählt der verbleibende Zeitraum, und der ist mit 45 immer noch erheblich. Wir rechnen dir aus, was in deiner Situation noch geht.
Mehr braucht der erste Schritt nicht. Was danach kommt, entscheidest du.
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