Ein Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung existiert — er hängt aber an Bedingungen, die du nicht frei wählst. Deshalb ist die wichtigste Frage nicht, welcher Tarif der beste ist, sondern ob die PKV für deine Situation überhaupt die richtige Entscheidung ist. Und wenn du längst versichert bist: ob dein Tarif noch zu deinem Leben passt.
Anmeldung deines Kindes in der privaten Versicherung ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit, ohne Risikozuschlag. Voraussetzung: Ein Elternteil ist dort seit mindestens drei Monaten versichert.
Falls dein Einkommen in der Elternzeit unter die Pflichtgrenze fällt. Dann wirst du sofort wieder versicherungspflichtig und kannst den privaten Vertrag rückwirkend kündigen.
Für die Befreiung, falls du privat bleiben willst, obwohl du wieder pflichtig würdest. Diese Entscheidung ist unwiderruflich.
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines Beitrags — und du kannst zurück in die Kasse, wenn dein Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Beides fällt genau dann weg, wenn du es am dringendsten brauchst: in Elternzeit oder Teilzeit.
Termin vereinbarenDie PKV ist für dich meist die richtige Wahl — aber nicht automatisch in jedem Tarif. Entscheidend sind dein Beihilfesatz, deine Familiensituation und ob der Restkostentarif abdeckt, was die Beihilfe offenlässt.
Termin vereinbarenDer Rückweg in die gesetzliche Kasse geht für dich nur über ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis. Ohne Arbeitgeberzuschuss trägst du den vollen Beitrag allein — auch bei Einkommensausfall zählt Krankentagegeld doppelt.
Termin vereinbarenPrivat ist während des Studiums oft günstiger als die studentische Pflichtversicherung. Der Haken: Nach dem Studium ist der Weg zurück in die Kasse eng — diese Entscheidung wirkt weit über die Studienzeit hinaus.
Termin vereinbarenAngestellt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, verbeamtet, selbstständig oder in Elternzeit — die Ausgangslage entscheidet über fast alles. Wir rechnen deinen Fall durch, bevor du dich festlegst.
Kurz sprechen · 15 Min. →Steigende Beiträge, veralteter Tarif, veränderte Lebenssituation. Wir prüfen, ob dein Tarif noch trägt — und ob ein Wechsel innerhalb deiner Gesellschaft möglich ist.
Zur Zweitmeinung →Die meisten Versicherungsentscheidungen lassen sich korrigieren. Diese nur eingeschränkt: der Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung setzt voraus, dass dein Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt oder sich dein Status grundlegend ändert. Ab 55 wird er zusätzlich eng.
Stand 2026, bitte vor Veröffentlichung gegenprüfen.
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Bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit unterscheiden sich die Systeme am stärksten — und werden am wenigsten beraten.
Die Acht-Monats-Frist: nur so ist das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung mitversichert.
Ohne Arbeitgeberzuschuss, weil kein Entgelt gezahlt wird — die teuerste einzelne Zahl in dieser Entscheidung.
Höchstens vom Bundesamt für Soziale Sicherung, einmalig. Gesetzlich: bis 13 €/Tag. Kein Mutterschaftsgeld vom privaten Versicherer.
…entscheidet, ob das Kind beitragsfrei mitversichert werden kann. Dieselbe Familie, andersherum verteilt, kostenfrei statt nicht.
Sie verdient 90.000 €, ist privat versichert. Er verdient 55.000 €, ist gesetzlich versichert. Das Kind braucht einen eigenen Beitrag. Wäre sie die gesetzlich Versicherte, wäre es kostenfrei mitversichert.
Wir rechnen gegen deine Rente, nicht gegen dein Gehalt: ein Beitrag, der heute bequem wirkt, kann bei 1.400 € Rente die Hälfte auffressen.
Sichert dir das Recht, später ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln — deinen Gesundheitszustand, nicht dein Eintrittsalter. Verfällt außerhalb der vereinbarten Fenster.
Pausiert deinen Vertrag, etwa im Ausland. Die große Variante erhält Eintrittsalter und Alterungsrückstellung — muss vor der Unterbrechung vereinbart werden.
Beihilfesatz steigt im Ruhestand, Restkosten sinken. Vergleichsrechnungen ohne Beihilfe sagen über deinen Fall wenig aus.
Keine beitragsfreie Familienversicherung in der PKV. Wer versichert wird, hängt davon ab, wer mehr verdient.
Alterungsrückstellungen, Beitragsentlastung, gesetzlicher Zuschlag wirken unterschiedlich stark. Wir rechnen es durch, statt zu schätzen.
Die Mechanik der Pflichtgrenze — die Frage, die fast nie gestellt wird.
Sie verdient 82.000 € und wechselt privat. Nach der Elternzeit geht sie auf 60 % Teilzeit, das Entgelt fällt auf 49.000 € — sie wird sofort wieder pflichtversichert. Für viele ist genau das die Rettung.
Ein abgelehnter Antrag wird gespeichert und erschwert spätere Anträge. Deshalb klären wir vorher anonym, ob und zu welchen Konditionen du versicherbar bist — auch bei Dingen, die dir harmlos erscheinen: eine Physiotherapie, ein Rückenbefund, ein Gespräch bei einer Psychotherapeutin.
Deshalb brauchst du vorher deine Patientenakte — nicht nur, weil du wissen willst, was drinsteht, sondern weil Praxen manchmal Diagnosen abrechnen, die so nie gestellt wurden. Wie du sie anforderst, sagen wir dir.
Risikovoranfrage startenEine Einschätzung, ob die PKV für deine Situation trägt — mit den Argumenten dafür und dagegen, schriftlich.
Zusammen zweieinhalb Stunden. In der Regel vier bis sechs Wochen von der ersten Frage bis zur Entscheidung. Steht eine Gesundheitsprüfung an, kommen für die anonyme Voranfrage einige Wochen dazu.
Du sagst, was ansteht: Wechsel geplant, Beitrag gestiegen, Kinderwunsch, neue Stelle über der Pflichtgrenze. Wir sagen dir, was davon in unser Feld fällt und welche Unterlagen es braucht. Kein Termin, keine Vorbereitung, keine Verpflichtung.
Zuerst erklären wir, wie wir arbeiten. Wir sind Maklerinnen, also von dir beauftragt und nicht von einem Versicherer betraut — was das bedeutet, steht in § 59 Abs. 3 VVG. Daraus folgen Pflichten, an die wir gebunden sind: Wir müssen dich befragen und beraten, jede Empfehlung schriftlich begründen und unsere Auswahl auf eine breite Marktgrundlage stützen. Und wir legen dir auf Wunsch offen, welche Vergütung an einer Empfehlung hängt.
Danach sprechen wir über dich. Wo stehst du gerade, was steht an, was soll am Ende herauskommen. Bei der Krankenversicherung klären wir hier schon, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder beihilfeberechtigt bist — denn davon hängt ab, welche Wege dir überhaupt offenstehen.
Am Ende dieser dreißig Minuten entscheiden beide Seiten, ob wir zusammenarbeiten. Und wenn ja: wie. Wir legen fest, was wir uns ansehen, welche Unterlagen es braucht und in welchem Abstand die Termine liegen. Bei einer klaren Frage lässt sich manches zusammenfassen. Bei einem vollen Ordner nicht.
Du schickst uns, was wir gemeinsam festgelegt haben. Bei der Krankenversicherung sind das meist: dein aktueller Versicherungsschein, die letzte Beitragsanpassung, dein Einkommensnachweis und — falls du beihilfeberechtigt bist — dein Beihilfebescheid. Wir bereiten alles vor, damit der nächste Termin nicht mit Papierkram beginnt.
Wir gehen gemeinsam durch, was du hast. Bei einem bestehenden Vertrag heißt das: Welche Leistungen sind zugesagt, wo liegen die Grenzen, wie hat sich dein Beitrag entwickelt und was steht zum Tarifwechsel nach § 204 VVG im Bedingungswerk.
Dann ordnen wir ein. Was würde deine finanzielle Struktur ernsthaft gefährden, was könntest du selbst tragen, was ist längst geregelt. Bei der Krankenversicherung kommen die Fragen dazu, die in Standardvergleichen fehlen: Elternzeit, Kinder, Teilzeit.
Wir rechnen durch und vergleichen am Markt: Beitragsentwicklung bis ins Rentenalter, Vergleich der Bedingungswerke, Prüfung deiner Rückkehroptionen und — falls du wechseln willst — die anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Die läuft ohne deinen Namen und dauert zwei bis vier Wochen. Wir machen das vor jedem Antrag, weil eine Ablehnung gespeichert wird und spätere Anträge erschwert.
Wir gehen das Konzept durch — Baustein für Baustein, mit den Annahmen dahinter und dem, was dagegen spricht. Für jeden Punkt entscheidest du einzeln: umsetzen, aufschieben oder bewusst lassen.
Was du entschieden hast, bringen wir auf den Weg. Anträge, Unterlagen, Fristen, Rückfragen bei den Gesellschaften. Bis eine Police vorliegt, vergehen je nach Gesellschaft nochmal zwei bis sechs Wochen.
Wir erinnern dich an eine Überprüfung, in dem Abstand, den du festlegst. Kostenfrei. Und wenn vorher etwas passiert — neue Stelle, Kind, Trennung, Selbstständigkeit, Wechsel in Teilzeit — meldest du dich. Gerade bei der Krankenversicherung entscheiden solche Wechsel darüber, welche Wege offenbleiben.
| Thema | Gesetzlich | Privat (je nach Tarif) |
|---|---|---|
| Arztwahl | Beschränkt auf Kassenärztinnen | Frei, auch Privatpraxen |
| Krankenhaus | Nächstgelegenes Haus, Mehrbettzimmer | Freie Klinikwahl, Ein- oder Zweibettzimmer |
| Zahnersatz | Festzuschuss, mind. 50 %, hoher Eigenanteil | 50–100 %, teils Staffel in ersten Jahren |
| Zahnarzthonorare | Bis zum 2- bis 2,3-fachen Satz | Je nach Tarif — gute Tarife über den 3,5-fachen Satz |
| Psychotherapie | Nach Genehmigung, bis zu 300 Sitzungen | Sehr unterschiedlich — nicht automatisch besser |
| Leistungsumfang | Per Gesetz kürzbar | Vertraglich garantiert |
Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet im Umlageverfahren: Die Beiträge der heute Erwerbstätigen zahlen die Kosten der heute Versicherten. Niemand spart für das eigene Alter vor — die nächste Generation trägt die Kosten.
Die private Krankenversicherung arbeitet mit Kapitaldeckung: Ein Teil deines Beitrags fließt in eine individuelle Rückstellung, die die steigenden Kosten im Alter abfedern soll — die Alterungsrückstellung. Das ist der Grund, warum sie beim Wechsel oder Tarifwechsel mitgenommen werden kann und warum sie beim Kündigen verloren geht.
Bedingt, und die Wege unterscheiden sich nach Status:
Was in deinem Fall gilt, hängt an deiner Situation.
Er steigt, aber nicht unkontrolliert. Alterungsrückstellungen dämpfen den Anstieg, Beitragsentlastungstarife zusätzlich. Bei Beihilfeberechtigten sinkt der Restkostenanteil im Ruhestand sogar. Wie es in deinem Fall aussieht, rechnen wir durch.
Nicht unbedingt. Innerhalb deiner Gesellschaft hast du nach § 204 VVG ein Recht auf Tarifwechsel, unter Mitnahme deiner Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung. Das prüfen wir zuerst.
In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Kind kostet einen eigenen Beitrag. Wo Kinder versichert werden können, hängt davon ab, wer mehr verdient und wie beide Elternteile versichert sind.
Meistens ja, aber nicht immer und nicht in jedem Tarif. Entscheidend sind dein Beihilfesatz, deine Familiensituation und ob der Restkostentarif abdeckt, was die Beihilfe offenlässt.
Fällt dein Einkommen unter die Pflichtgrenze, wirst du sofort wieder versicherungspflichtig — nicht erst zum Jahresende. Für viele ist genau das die Rettung. Wer stattdessen die Befreiung nach § 8 SGB V beantragt, verbaut sich diesen Weg dauerhaft.
Er senkt den Beitrag sichtbar, aber nur auf den ersten Blick: Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht am Selbstbehalt, nur am niedrigeren Beitrag — du sparst also nur die halbe Ersparnis. Steuerlich zählen nur Beiträge als Sonderausgaben, der Selbstbehalt nicht. Und der Rückweg ist eng: eine spätere Senkung gilt als Mehrleistung und erlaubt eine neue Gesundheitsprüfung.
Bei Kinderwunsch ist ein hoher Selbstbehalt kritisch. Der Weg zurück in den niedrigeren Selbstbehalt ist genau dann versperrt, wenn er gebraucht wird.
Nicht automatisch. Gesetzlich sind je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen zugesagt — eine Zusage, die viele private Tarife so nicht geben.
Nein. Für eine Beratung zur Krankenversicherung musst du uns kein Maklermandat erteilen. Dein bestehender Betreuer bleibt, wo er ist.
Eine Vertreterin oder Mehrfachagentin ist an bestimmte Versicherer gebunden. Eine Honorarberaterin berät gegen Stundenhonorar, ohne selbst zu vermitteln. Wir sind Maklerinnen: von dir beauftragt, nicht von einem Versicherer — daraus folgt die Pflicht zur Marktauswahl nach § 59 Abs. 3 VVG.
Die Beratung kostet dich nichts. Entscheidest du dich für einen Wechsel oder einen neuen Tarif, werden wir über Courtage vergütet — sie ist im Beitrag enthalten und wird nicht zusätzlich berechnet. Dein Beitrag ist derselbe, ob du über uns abschließt oder direkt beim Versicherer.
Was ein Wechsel dich tatsächlich kostet, hängt nicht an uns, sondern an drei Dingen: deinem Alter, deinem Gesundheitszustand und dem Tarif, in den du wechselst. Bei einem Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft nach § 204 VVG behältst du deine Alterungsrückstellungen. Bei einem Wechsel der Gesellschaft verlierst du sie — deshalb rechnen wir immer beide Varianten.
Wenn die Rechnung ergibt, dass du bleiben solltest, sagen wir das.
Es gibt keine Rechnung, die du nicht vorher gesehen hast.
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